Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 23.04.2020 zum Aktenzeichen 1 StR 391/19 entschieden, dass ein Rechtsanwalt auch rechtlich zweifelhafte Forderungen für seinen Mandanten geltend machen darf, ohne sich strafbar zu machen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren auch gegen eine Rechtsanwältin eingeleitet und sodann sie eingeleitet und sodann Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft meint, dass deshalb, weil […]