Das Oberlandesgericht Köln hat am 08.05.2020 zum Aktenzeichen 6 U 241/19 entschieden, dass Verkäufer von Autositzbezügen deutlich darauf hinweisen müssen, ob sich das Produkt für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug mit Seitenairbags eignet. Aus der Pressemitteilung des OLG Köln Nr. 26/2020 vom 18.05.2020 ergibt sich: Autositzbezüge, die über den Originalbezug des Fahrzeugherstellers gezogen werden, können […]