Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. Juni 2020 zum Aktenzeichen 1 BvR 1380/20 entschieden, dass eine einstweilige Unterlassungsverfügung, die ohne gerichtliche Anhörung der Beschwerdeführerin verfassungswidrig ist. Am 10. Mai 2020 erschien in der „W.“ unter dem Titel „D.“ ein umfangreicher Bericht über einen „J.“, der an der Veröffentlichung des Videos maßgeblich beteiligt war, das […]