Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 03.06.2019 zum Aktenzeichen 5 W 19/19 entschieden, dass ein Richter, der offengelegt hat, die gleichen Erfahrungen wie die Klägerin hinsichtlich eines Elektrofahrzeuges gemacht zu haben, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, da bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung besteht, der Richter kann nicht völlig unparteiisch und unvoreingenommen sein. […]