Das Oberlandesgericht München hat am 15.10.2021 zum Aktenzeichen 11 W 1457/20 entschieden, dass die Kosten für ein vorgerichtlich eingeholtes Privatgutachten dann erstattet werden, wenn ansonsten der Nachweis des Anspruchs nicht möglich ist. Aus der Pressemitteilung des DAV MedR 15/2021 vom 04.11.2021 ergibt sich: Der Betroffene muss in die Lage versetzt werden, der Darlegungslast zu genügen. […]