Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.09.2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 908/19, 1 BvR 2520/18 und 1 BvR 2435/18 drei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Zurückweisung dreier Befangenheitsanträge im Rahmen eines laufenden Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG) richteten, nicht zur Entscheidung angenommen. Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 87/2020 […]