Das Arbeitsrecht ist nicht nur trockenes Gesetz – es kennt auch Geschichten, bei denen man schmunzeln muss. Denn wenn Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, liegt das nicht immer an wirtschaftlichen Gründen oder groben Pflichtverletzungen. Manchmal sind die Umstände der Kündigung schlichtweg skurril. Wir stellen Ihnen 10 der kuriosesten Kündigungsfälle aus der Rechtsprechung vor – mit rechtlicher Einordnung und dem Hinweis: Nachmachen nicht empfohlen!
1. Der „Grillmeister auf Firmenkosten“
Ein Arbeitnehmer bestellte regelmäßig Fleischwaren auf Firmenkosten – für seine privaten Grillabende. Als dies aufflog, war die fristlose Kündigung da.
Urteil: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 7 Sa 641/09) bestätigte die fristlose Kündigung. Ein Vertrauensbruch bei Vermögensdelikten wiegt schwer – auch bei scheinbar geringem Schaden.
🔍 Tipp: Wer Firmeneigentum privat nutzt, ohne Erlaubnis, riskiert seinen Job – selbst bei „nur“ ein paar Würstchen.
2. „Faules Früchtchen“ – die Fruchtfliegen-Attacke
Eine Mitarbeiterin eines Supermarkts warf in großem Umfang fauliges Obst einfach hinter das Kühlregal, statt es zu entsorgen. Die Folge: Fruchtfliegenplage und fristlose Kündigung.
Urteil: Das LAG Hessen (Az. 14 Sa 442/13) bestätigte die Kündigung. Der hygienische Schaden und die Gefährdung des Betriebs rechtfertigten das Vorgehen.
🔍 Tipp: Arbeitsverweigerung und Hygieneverstöße – eine toxische Kombination für jedes Arbeitsverhältnis.
3. Der „Matratzen-Tester“
Ein Möbelhaus-Mitarbeiter verbrachte seine Pausen auf ausgestellten Betten – nicht zum Testen, sondern zum Schlafen. Nach mehrmaliger Abmahnung folgte die Kündigung.
Urteil: Das Arbeitsgericht Köln sah die Kündigung als gerechtfertigt an (Az. 6 Ca 3846/06).
🔍 Tipp: Wer im Möbelhaus lieber schläft als arbeitet, muss mit dem endgültigen „Rausschmiss“ rechnen – auch nach einer Pause.
4. „Selfie aus dem Krankenbett“
Ein als arbeitsunfähig gemeldeter Arbeitnehmer postete Urlaubsfotos aus Spanien auf Instagram – inklusive Cocktails und Sonnenuntergang. Der Arbeitgeber reagierte mit einer fristlosen Kündigung.
Urteil: Das ArbG Siegburg (Az. 3 Ca 985/20) sah im Verhalten eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Die Kündigung war wirksam.
🔍 Tipp: Wer krank ist, sollte sich auch so verhalten – soziale Medien sind keine gute Idee für einen „Krankmacher“.
5. „Kündigung wegen Currywurst“
Ein Koch in einer Betriebskantine hatte sich eine Currywurst „mitgehen lassen“. Der Arbeitgeber kündigte fristlos – wegen Diebstahls.
Urteil: Das BAG (Az. 2 AZR 3/83) stellte klar: Auch geringwertige Gegenstände können eine Kündigung rechtfertigen, wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist.
🔍 Tipp: Die Wurst mag billig sein – das Vertrauen ist unbezahlbar.
6. „Ich bin dann mal weg – auf Malle“
Ein Mitarbeiter war im Urlaub krankgeschrieben, flog aber dennoch nach Mallorca. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er fristlos.
Urteil: Das LAG Düsseldorf (Az. 7 Sa 1206/08) gab dem Arbeitgeber Recht: Wer arbeitsunfähig ist, darf nur Aktivitäten unternehmen, die die Genesung nicht gefährden – Pauschalurlaub zählt eher nicht dazu.
🔍 Tipp: Urlaubsreisen während einer Krankmeldung werfen stets Fragen auf – oft zu viele.
7. „Tierischer Besuch im Pausenraum“
Ein Tierpfleger nahm ein Affenbaby mit in den Pausenraum des Zoos, um Selfies zu machen. Das Tier büxte aus – Chaos folgte. Die Kündigung kam postwendend.
Urteil: Das ArbG Augsburg (Az. 3 Ca 876/14) sah die Kündigung als gerechtfertigt – grob fahrlässiges Verhalten mit Betriebsrisiko.
🔍 Tipp: Tiere sind keine Requisiten – und auch kein Pausenspielzeug.
8. „Kündigung per Gießkanne“
Ein Hausmeister goss absichtlich Blumen der Nachbarn mit Essig – aus Rache. Der Vermieter kündigte fristlos.
Urteil: Das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 10 Sa 862/13) hielt das Verhalten für untragbar – die Kündigung war rechtens.
🔍 Tipp: Wer sich als Gärtner betätigt, sollte auf den richtigen Inhalt der Gießkanne achten – besonders im Dienst.
9. „Klopapier-Klau“
Ein Flughafen-Mitarbeiter nahm regelmäßig Klopapierrollen mit nach Hause. Als dies aufflog, war Schluss.
Urteil: Auch in diesem Fall stützte sich die Kündigung auf den Vertrauensverlust – BAG-Rechtsprechung zur „geringfügigen Entwendung“ analog.
🔍 Tipp: Auch das kleinste Klopapier kann eine große Karriere beenden.
10. „Mit dem Gabelstapler zur Dönerbude“
Ein Lagerist nutzte den Gabelstapler, um in der Mittagspause zur Imbissbude zu fahren – über das Firmengelände und angrenzende Straßen. Das Unternehmen kündigte fristlos.
Urteil: Das Verhalten gefährdete nicht nur ihn selbst, sondern auch Dritte – eine erhebliche Pflichtverletzung, so das ArbG Osnabrück.
🔍 Tipp: Arbeitsmittel sind keine Freizeitfahrzeuge – auch nicht, wenn der Hunger ruft.
Fazit:
Kuriose Kündigungsgründe sorgen oft für Schmunzeln – aber auch für juristische Klarheit. Die Gerichte zeigen regelmäßig: Es kommt nicht nur auf den entstandenen Schaden an, sondern vor allem auf das zerstörte Vertrauen. Ob Würstchen, Klopapier oder Instagram – Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass auch scheinbar kleine Fehltritte weitreichende Folgen haben können.
🧠 Rechtstipp des Tages:
Vertrauen ist die Basis jedes Arbeitsverhältnisses – wer es bricht, riskiert mehr als nur einen bösen Blick vom Chef.