Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschluss vom 08.09.2020 zum Aktenzeichen 15 B 1334/20 entschieden, dass eine Gemeinde nicht verpflichtet ist, Wahlplakate eines Einzelbewerbers für die Bürgermeisterwahl, deren Entfernung sie veranlasst hatte, erneut anbringen zu lassen. Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 09.09.2020 ergibt sich: Die Gemeinde Schlangen hatte mit […]