Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 06.06.2019 zum Aktenzeichen S 18 U 452/18 entschieden, dass eine ehrenamtlich für einen Tierschutzverein tätige Person, die streunende Tiere füttert, im Falle eines Unfalls keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Aus der Pressemitteilung des SG Dortmund vom 13.01.2020 ergibt sich: Eine Frau aus Lünen, die […]