Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat am 06.03.2020 zum Aktenzeichen 9 B 187/20 entschieden, dass die Unterbringung einer seit sechs Monaten obdachlosen fünfköpfigen Familie, bestehend aus der Mutter, zwei minderjährigen und zwei volljährigen Töchtern, in zwei Zimmern von insgesamt 30 qm Größe nicht zumutbar ist. Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 06.03.2020 ergibt sich: […]