Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 03.04.2020 zum Aktenzeichen 5 O 421/17 in einem von Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass dann, wenn die Stadt Köln eine Verwaltungsakte und die Staatsanwaltschaft Köln eine Strafakte nicht in der Frist übersendet, in der der Rechtsanwalt die dortigen Beweismittel […]