Das Landgericht Rostock hat am 15.09.2020 zum Aktenzeichen 3 O 762/19 entschieden, dass Webseitenbetreiber ohne Einwilligung der keine Cookies für Analyse- und Marketingzwecke einsetzen dürfen, die personenbezogene Daten an Dritte übermitteln und diesen die Nachverfolgung des Surf- und Nutzungsverhaltens ermöglichen, auch nicht bei einer voreingestellten Erlaubnis, die lediglich über einen „OK“-Button bestätigt werden soll. Aus […]