Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08.06.2021 zum Aktenzeichen 1 BvR 2771/18 eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die die staatliche Nutzung von IT-Sicherheitslücken betrifft, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind (sogenannte Zero-Day-Schwachstellen). Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 62/2021 vom 21.07.2021 ergibt sich: Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil zum einen die Möglichkeit einer […]