Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08. Juni 2021 zum Aktenzeichen 2 BvR 1306/20 entschieden, dass ein verfassungsrechtliches Recht auf Beschwerde und Beantwortung derselbigen besteht. Der sicherungsverwahrte Beschwerdeführer begehrt die Verbescheidung einer Eingabe. Mit Schreiben vom 19. Februar 2019, das als „Überprüfungsersuchen“ übertitelt und als Absender mit „Die Insassen der Station B 1-3“ überschrieben war, […]