Erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten reichen nicht ohne Weiteres aus, um ein Arbeitsverhältnis wirksam zu kündigen. Selbst wenn der Arbeitgeber auch künftig mit häufigen Erkrankungen und erheblichen Entgeltfortzahlungskosten rechnen darf, muss er prüfen, ob sich die Belastungen durch mildere Maßnahmen verringern lassen. Welche Bedeutung dabei ein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz bEM, hat, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts […]