Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 4. April 2024 zum Aktenzeichen 1 A 10247/23.OVG entschieden, dass die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der Nutzung der Windenergie ist, auch wenn es nicht mittels Netzeinspeisung des erzeugten Stroms der öffentlichen Energieversorgung, sondern der Deckung des privaten Verbrauchs dient. Aus der Pressemitteilung des […]